Gemäß den BG-Vorschriften müssen die Spitzen der Gabelverlängerungen bei Leerfahrten im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt werden.
Die Sicherung erfolgt durch Kette und Feder. Der Gabelschutzbalken ist mit einer rot-weißen Warnmarkierung versehen.
Standardmäßig in reinorange RAL2004, enzianblau RAL5010, anthrazitgrau RAL7016
Der Gabelzinken Schutzbalken ist optional lieferbar mit:
- in RAL-Sonderfarbe pulverbeschichtet
- feuerverzinkte Ausführung